Die zweistufige Vergütung: Gestaltung und Nutzung
Die Entwurfsvergütung
Die Vergütung des Nutzungsrechts
Den Nutzungsfaktor bestimmen
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Die Arbeit von Designerinnen und Designern kann auf verschiedene Weise vergütet werden. Abhängig von Gestaltungsprojekt und Art des Auftrags kann zum Beispiel auf Basis eines Werk- oder Retainervertrags, mit Lizenzen und Tantiemen oder aber mit der zweistufigen Vergütung gearbeitet werden, die einige Vorteile bietet. Hier eine Erläuterung:
(Entwurfsvergütung + Nutzungsvergütung = Gesamtvergütung)
Die Vergütung der kreativen Leistungen, die wir für Sie erbringen (im Gegensatz zu Arbeiten an bestehenden Werken oder nicht eigenständigen Ausarbeitungen), besteht hier aus zwei Stufen: der Anfertigung von Konzepten/Entwürfen/Texten und der Einräumung von Nutzungsrechten. Beide Stufen werden getrennt vergütet. In der ersten Stufe fertigen wir für Sie Entwürfe an und legen sie vor. Für die Verwendung räumen wir Ihnen Nutzungsrechte ein. Diese Zweistufigkeit hat für Sie Vorteile:
1. Sie vergüten das Nutzungsrecht nur dann, wenn Sie das Werk tatsächlich nutzen.
Das ist zum Beispiel relevant, wenn Sie sich von mehreren Designern Entwürfe anfertigen lassen, um sich dann für einen davon zu entscheiden (Wettbewerbspräsentation).
2. Sie vergüten nur den Nutzungsumfang, der für Sie sinnvoll und produkt-adäquat ist.
Sie entscheiden, wie lange, wie umfangreich und in welchem Verbreitungsgebiet Sie die Entwürfe nutzen möchten. So wird die Nutzungsrechtsvergütung genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten berechnet (siehe unten). Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie nur den Nutzungsumfang vergüten, den Sie tatsächlich brauchen.
3. Die Einräumung des Nutzungsrechts verleiht Ihnen eine starke Rechtsposition
Haben Sie das ausschließliche Nutzungsrecht erworben, so dürfen Sie das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen einschließlich des Urhebers nutzen (wichtig bei Signets, Warenausstattungen etc.). Das verleiht Ihnen eine starke Rechtsposition: Sie können sich gegen mögliche Plagiate zur Wehr setzen, da Sie aus eigenem Recht klagen können.
Für die zweistufige Vergütung gilt der verringerte Mehrwertsteuersatz von 7 %.
Wenn Sie Fragen zum Nutzungsrecht haben, so stehen wir Ihnen dafür gerne zur Verfügung.
Für die Entwurfsvergütung wird der kalkulierte Zeitaufwand mit dem Stundensatz, hier 78,– Euro, multipliziert. Wenn wir zum Beispiel 20 Stunden Zeitaufwand für einen Signetentwurf kalkulieren, dann ergibt sich eine Entwurfsvergütung von 20 × 78,– Euro = 1.560,– Euro.
Die Entwurfsvergütung ist die Grundlage für die Berechnung des Nutzungsrechts, das heißt, die Vergütung des Nutzungsrechts ist immer abhängig vom Umfang der Entwurfsleistung.
Die Nutzungsvergütung wird auf Basis der Entwurfsvergütung nach Bedarf des Kunden berechnet. Für den Gesamtnutzungsfaktor werden die Werte für die Nutzungsart, die räumliche, zeitliche und inhaltliche Nutzung addiert. Das Ergebnis wird dann mit der Vergütung für den Entwurf multipliziert und ergibt die Nutzungsvergütung. Entwurfsvergütung und Nutzungsvergütung werden addiert zur Gesamtvergütung.
Beispiel: Für den oben erwähnten Signetentwurf möchten Sie einen mittleren Nutzungsumfang (Faktor 0,3), räumlich regional (+ Faktor 0,1) für 10 Jahre (+ Faktor 0,5) und das ausschließliche Nutzungsrecht (+ Faktor 1,0). Mit dem daraus berechneten Gesamtnutzungsfaktor von 1,9 wird die Vergütung von 1.560,– Euro multipliziert. Dies ergibt die Nutzungvergütung von 2.964,– Euro. Die Gesamtvergütung beträgt dann 4.524,– Euro.
Teilwert Nutzerkreis
+ Teilwert Nutzungsdauer
+ Teilwert Nutzungsgebiet
+ Teilwert Nutzungsumfang
= Nutzungsgesamtwert
Nutzungsgesamtwert × Entwurfsvergütung = Nutzungsvergütung
Quelle: Vergütungstarifvertrag der Allianz Deutscher Designer